Urlaub & Krankmeldung
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Urlaub & Krankmeldung
Im Krankheitsfall müssen sich Auszubildende unverzüglich vor Arbeitsbeginn bei der Abteilung melden, in der sie sich aktuell befinden – am besten telefonisch oder per E-Mail/Teams.
Bereits am ersten Krankheitstag muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegen. Diese AU, zusammen mit einem kurzen Anschreiben (z. B. mit Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung), ist an den zuständigen Ausbilder sowie an die Personalabteilung zu übermitteln.
Wichtig: Bei längerer Erkrankung muss rechtzeitig eine Folgebescheinigung eingereicht werden.